Gastaufnahmevertrag

Sehr geehrter Gast,
die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Vermieter. Soweit Ihre Buchung über Kur- und Verkehrsämter, ein Informations oder Reservierungssystem oder eine andere Tourismusstelle - nachstehend „Vermittlungsstelle“ genannt - erfolgt, vermittelt diese als Buchungsstelle Unterkünfte entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen Ihnen und dem Vermieter. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Vermieter, und Ihnen zustande kommenden Gastaufnahmevertrags.

1. Abschluss des Gastaufnahmvertrags, Stellung der Vermittlungsstelle

1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter, dieser durch die Vermittlungsstelle als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrags verbindlich an.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem Vermieter kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche die Vermittlungsstelle als Vertreter des Vermieters vornimmt. Sie Bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Die Vermittlungsstelle hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.

2. Reservierungen

2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter oder der Vermittlungsstelle als Vertreter des Vermieters möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den Vermieter und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Vermieter oder der Vermittlungsstelle Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der Vermittlungsstelle. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziffer 1.2 entsprechend.

3. Leistungen und Preise

3.1 Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Gastgeberverzeichnis, Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Als zusätzlich zu den angegebenen Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor allem Kurtaxe, Fremdenverkehrsabgaben, verbrauchsabhängige Kosten (z.B. bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern) sowie Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht.

4. Bezahlung

4.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, hat der Gast mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von 14 Tagen nach Buchung eine Anzahlung von 40% des Gesamtpreises zu leisten und zwar ausschließlich an den Vermieter nicht an die Vermittlungsstelle. Die restliche Summe einschließlich Nebenkosten, sollte 14 Tage vor der Anreise an den Vermieter überwiesen werden.
4.2 Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist die Gesamtsumme sofort zu entrichten.
4.3 Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Leistung der, gegebenenfalls bei Ankunft zu bezahlenden, Anzahlung kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen.

5. Rücktritt des Gastes

5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast - unabhängig von der Art des Buchungsweges und dem Dauer des Aufenthalts - kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Gastaufnahmevertrags zusteht.
Der Kunde kann bis zum Beginn des Aufenthaltes jederzeit durch Erklärung gegenüber uns von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann uns Ersatz für die von uns getroffenen Vorkehrungen für den Aufenthalt und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei Berechnungen des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung zu berücksichtigen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Aufenthaltes uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Kunden:

Bis zum 60. Tag vor der Anreise 20% des Preises, mindestens jedoch € 30,--.
Ab dem 59. bis 35. Tag vor der Anreise 50% des Preises, mindestens jedoch € 30,--.
Ab dem 34. Tag bis zum 1. Tag vor der Anreise 80% des Preises.
Am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100% des Preises.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde, aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
5.5 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
5.6 Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Vermieter zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

6. Obliegenheiten des Gastes

6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Mängel der Beherbergungsleistung unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.
6.2 Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den Vermieter, nicht an die Vermittlungsstelle zu richten.
6.3 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der Vermieter nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
6.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird. 6.5 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Vermieter vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Vermieter zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6.6 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
6.7 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.

7. Haftung des Vermieters und der Vermittlungsstelle

7.1 Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den zweifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
7.2 Die Vermittlungsstelle haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der Vermieter.

8. An- und Abreisezeiten

8.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist steht die gebuchte Unterkunft ab 15 Uhr des Anreisetags zur Verfügung.
8.1 Bei einer Ankunft nach 21 Uhr ist der Gast verpflichtet, den Vermieter hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
8.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 11 Uhr zu räumen.

9. Sonstiges

9.1 Abflüsse: Werfen Sie niemals Windeln, Watte u.ä. in die Toilette, um eine Verstopfung der Rohre zu verhindern. Falls dieses doch einmal der Fall sein sollte, wenden Sie sich bitte an an uns.
9.2 Ausstattung: Die Ferienwohnung ist komplett zum Selbsthaushalt ausgestattet.
9.3 Erwärmung der Ferienwohnung: Wir machen Sie höflichst darauf aufmerksam, dass das Haus bzw. die Wohnung bei Ihrer Ankunft möglicherweise nicht aufgeheizt ist.
9.4 Spielgeräte und Gartenmöbel: Soweit nicht als Leistungsmerkmal benannt, handelt es sich um Extras, die auf die Preisgestaltung keinen Einfluss haben. Für die Bereitstellung und Funktionstüchtigkeit übernehmen wir keine Garantie.
9.5 Kamin/Ofen: Das Betreiben des Kamins geschieht auf eigene Gefahr.
9.6 Lärmbelästigung: Auch in Ihrem Urlaub geht für die Deutschen der Alltag weiter: Für entsprechende Geräuschkulissen durch z.B. landwirtschaftliche Arbeiten, Bauarbeiter, Straßenverkehr oder Manöver sind wir nicht verantwortlich.
9.7 Naturgrundstück: Natürlich belassenes, je nach Gegend mit Wiese oder als angelegter Garten. Es können manchmal nicht alle Freizeitaktivitäten auf diesen Grundstücken durchgeführt werden.
9.8 Ungeziefer: Die Ferienwohnung befindet sich in der freien Natur, daher ist gelegentlich mit Insekten u.ä. (Wespen, Ameisen, Mäuse, Spinnen, Ohrenkneifer usw.) zu rechnen. Reklamation: Eventuelle Reklamationen sind umgehend uns zu melden, damit wir helfen können.
9.9 Schäden: Sie sind verpflichtet, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Außerdem sind Sie verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu melden und zu ersetzen. Eventuelle Schäden an der Ferienwohnung oder dessen Inventar, die während Ihres Aufenthaltes entstehen, müssen uns unverzüglich gemeldet werden. Für diese Schäden haften Sie ggf. selbst und die Schäden müssen uns erstattet werden.

Wir wünschen allen Kunden einen angenehmen Aufenthalt. Sollte es doch zu Schwierigkeiten kommen, können Sie sich gern an uns wenden.